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   OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01   

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https://dejure.org/2001,31533
OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01 (https://dejure.org/2001,31533)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01.11.2001 - 1 Ss 66/01 (https://dejure.org/2001,31533)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 01. November 2001 - 1 Ss 66/01 (https://dejure.org/2001,31533)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Strafverfahren: Vernehmung eines früheren Mitangeklagten als Zeuge bei Ausscheiden durch Verwerfungsurteil

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 244 Abs 2 S 2 StPO; § 329 Abs 1 StPO
    Ausbleiben; Berufungsverfahren; Berufungsverwerfung; Beweisaufnahme; Hauptverhandlung; Mitangeklagter; Mitbeschuldigter; Nichterscheinen; prozessuale Gemeinsamkeit; Strafverfahren; Verfahrenstrennung; Verwerfungsurteil; Zeugenvernehmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1956 - 4 StR 278/56

    Strafbarkeit wegen vollendeten Meineids eines irrtümlich als Zeugen vereidigten

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01
    In einem Verfahren gegen mehrere Beschuldigte scheidet zwar grundsätzlich jeder der Beschuldigten als Zeuge gegen einen anderen Beschuldigten aus (BGHSt 10, 8, 11).
  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 781/83

    Vernehmung des früheren Mitangeklagten nach Trennung der Verfahren

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01
    Die vorgenannte prozessuale Gemeinsamkeit endet bei ausdrücklicher Trennung der verbundenen Prozesse (v gl. BGH NStZ 1984, 464 f), bei Erlass eines - wenn auch noch nicht rechtskräftigen - verurteilenden oder freisprechenden Urteils und auch bei Verwerfung der Berufung des Mitbeschuldigten nach § 329 StPO (Dahs, a.a.O., Rdnr.32 a.E.).
  • BGH, 11.06.1986 - 3 StR 10/86

    Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz - Ablichtung einer Urkunde als

    Auszug aus OLG Braunschweig, 01.11.2001 - 1 Ss 66/01
    Die Rüge der Verletzung des § 244 Abs. 3 S.1 StPO ist entsprechend § 344 Abs. 2 S.2 StPO ausgeführt, denn sie teilt den gestellten Beweisantrag, den ablehnenden Gerichtsbeschluss und die Gründe für dessen Fehlerhaftigkeit mit (vgl. zu den Erfordernissen Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 45. Aufl., § 244 Rdnr.85; BGH NStZ 1986, 519, 520).
  • OLG Bamberg, 23.02.2015 - 3 OLG 8 Ss 126/14

    Beweisantrag auf Vernehmung eines Mitangeklagten nach Berufungsverwerfung

    Wird die Berufung eines Mitangeklagten durch ein Verwerfungsurteil gemäß § 329 Abs. 1 StPO verworfen, steht seiner Vernehmung als Zeuge in der Berufungsinstanz nicht länger ein Beweiserhebungsverbot entgegen mit der Folge, dass ein auf Vernehmung des mit Erlass des Verwerfungsurteils aus dem bislang gemeinsamen Verfahren ausgeschiedenen Mitangeklagten als Zeuge gerichteter Beweisantrag des Angeklagten nicht allein deshalb nach § 244 Abs. 3 Satz 1 StPO als unzulässig abgelehnt werden darf (Anschluss an OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2001 - 1 Ss 66/01 [bei juris] = NdsRpfl 2002, 64).

    Der Senat teilt deshalb die in Judikatur und Schrifttum vertretene Ansicht, dass die prozessuale Gemeinsamkeit mit dem Erlass eines Urteils gegen einen Mitangeklagten beseitigt ist (vgl. OLG Braunschweig, Beschluss vom 01.11.2001 - 1 Ss 66/01 [bei juris] = NdsRpfl 2002, 64; KK/ S en g e Vor § 48 Rn. 8).

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